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Neue Corona-Regeln in Brandenburg

Was ab heute gilt und wie Unternehmen ihr Weihnachtsgeschäft sichern können:

Angesichts stark steigender Corona-Infektionszahlen gilt ab heute im Land Brandenburg eine neue Umgangsverordnung. In einigen Bereichen des öffentlichen Lebens werden die Regeln verschärft und der Zutritt in manche Einrichtungen künftig nur noch Geimpften, Genesenen und Getesteten (3-G-Regelung), teilweise auch nur noch Geimpften und Genesenen (2-G-Regelung) ermöglicht. Die neue Verordnung gilt ab jetzt und zunächst bis zum 5. Dezember 2021.

Neue Corona-Regeln in Brandenburg im Überblick

Die 2-G-Regel (Zugang nur noch für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren) gilt ab sofort u. a. hier:

  • Gastronomie
  • Beherbergung (z. B. Hotels, für Ferienwohnungen/-häuser, Campingplätze und weitere Formen der Beherbergung gilt jedoch die 3G-Regelung)
  • Reisebusse, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Messen, Ausstellungen und Spielbanken
  • Freizeitbäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren
  • Diskotheken, Clubs, Festivals und Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter
  • Kontaktsport in geschlossenen Räumen (wenn die Sportler*innen volljährig sind)

Die 3G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete sowie Kinder unter 6 Jahren) gilt nun u. a. hier:

  • Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter (Ausnahmen: Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 1.000 gleichzeitig teilnehmenden Besucher*innen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 gleichzeitig teilnehmenden Besucherinnen und Besuchern, hier gilt keine Testpflicht)
  • Körpernahe Dienstleistungen (Ausnahme: Wer z. B. aus pflegerischen Gründen eine Fußpflege benötigt, braucht keinen Test)
  • Beherbergung: Ferienwohnungen und Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Charterboote mit Übernachtungsmöglichkeit
  • Sportanlagen in geschlossenen Räumen einschließlich Schwimmbädern
  • Indoor-Spielplätze
  • Volksfeste, Spezialmärkte und Jahrmärkte einschließlich Weihnachtsmärkten (Ausnahme: Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 1.000 gleichzeitig teilnehmenden Besucher*innen, hier gilt keine Testpflicht)

Optional ist es aber erlaubt, dass u. a. auch bei Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter, Sportanlagen in geschlossenen Räumen, Indoor-Spielplätzen, bei Volksfesten einschließlich Weihnachtsmärkten 2-G-Regeln eingeführt werden. Die genauen Informationen entnehmen Sie der Verordnung des Landes.

Was gilt für den Einzelhandel?

Beim Einkaufen gelten die gewohnten Regeln. Ladeninhaber*innen müssen weiterhin sicherstellen, dass das Abstandsgebot und die Maskenpflicht eingehalten werden und regelmäßig gelüftet wird. Die Verordnung stellt darüber hinaus klar, dass es im Einzelhandel weiterhin keine Testpflicht gibt und Betreiber*innen auch nicht optional die 2G-Regelung einführen können.
Jetzt zur Weihnachtszeit sind die Innenstädte belebter denn je. Das bringt für Einzelhändler*innen, Restaurants und Kultureinrichtungen nun einige Herausforderungen mit sich. Hier möchten wir als Digitalwerk unterstützen. In unserem Workshop „Sicheres Weihnachtsgeschäft trotz Covid – Mit einfachen Lösungen die aktuellen Coronaregeln einhalten“ möchten wir gemeinsam einen Blick auf die aktuellen Corona-Richtlinien werfen und zeigen, wie Sie mit einfachen und kostengünstigen technischen Hilfsmitteln den Besucherstrom kontrollieren können.

  • Welche Corona-Regeln gelten aktuell für meinen Laden?
  • Wie behalte ich die Kontrolle über meine Besucherzahlen?
  • Welche einfachen digitalen Mittel können mich dabei unterstützen?

Diese und weitere Fragen möchten wir gemeinsam mit Ihnen nachgehen. Der Workshop findet am 25. November statt, es sind noch Plätze frei. Hier können Sie sich anmelden.

Haben Sie Fragen?

Oder möchten uns im Digitalwerk besuchen kommen? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@digital-werk.org.

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